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Kosten

Das Bewusstsein für mentale Gesundheit stösst bei unserer Gesellschaft auf breite Akzeptanz. Gemeinsam mit Gesetz und Arbeitgebern gibt es vielschichtige Möglichkeiten der Kostenübernahme.

Jedes Anliegen ist persönlich und gerne beantworte ich konkrete Fragen.

Möglichkeiten

Gesetzliche Krankenkasse

Die Kostenübernahme kann auf Grundlage des sogenannten Kostenerstattungsverfahren (§13.3, SGB V) mit den gesetzlichen Krankenkassen erfolgen und nicht über die Kassenzulassung als Vertragspraxis. Das Kostenerstattungsverfahren ist ein Abrechnungsverfahren für Patient*innen, die keinen Therapieplatz bei niedergelassenen Behandler*innen („Vertragspsychotherapeut*innen“) gefunden haben. Aus diesem Grund ist die Krankenkasse verpflichtet eine gleichwertige Behandlung (gleiche Qualifikation und gleiches Verfahren) für die Versicherungsnehmer*innen zu finanzieren.  Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich jederzeit per E-Mail oder per Kontaktanfrage bei mir melden. Nennen Sie hierbei Ihre jeweilige aktuelle gesetzliche Krankenkasse. Die notwendigen Formulare können per E-Mail zugesandt werden.  Kontaktieren Sie mich gerne.

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Die privaten Krankenversicherungen und Beihilfeträger übernehmen in der Regel die Kosten für die Therapie, wobei es vom einzelnen Anbieter und Tarif abhängt, in welchem konkreten Stundenumfang die Kosten getragen werden. Zudem variieren die Formalitäten, die vor Beginn einer Psychotherapie zu beachten sind. Manche Privatversicherungen wünschen einen schriftlichen Antrag des Therapeuten für die Leistungszusage, anderen hingegen reichen die Inrechnungstellung der Leistungen durch den Therapeuten. Aus diesem Grund empfehle ich, all diese Informationen vorab der Sitzung bei einem Telefonat mit der eigenen Versicherung bzw. Beihilfestelle abzuklären. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) .

Soldat*innen

Soldat*innen können aufgrund einer Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit dem Bundesministerium für Verteidigung eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen.   Dafür benötigen Soldat*innen von ihrem*ihren Truppenärzt*in einen Überweisungsschein und den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung“ über die probatorischen Sitzungen. Bitte bringen Sie beides mit zum Erstgespräch.

Bundespolizist*innen 

Bundespolizist*innen können ebenfalls aufgrund der Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit dem Bundesministerium für Verteidigung eine Psychotherapie bei Bedarf sich an die psychotherapeutische Privatpraxen wenden.  Das ambulante Versorgungsangebot (Verfahren, die Anträge und die Bewilligungsschritt) sind analog zu denen der gesetzlichen Krankenversicherung gestaltet. Aus diesem Grund ist vorgesehen, dass vor der eigentlichen Psychotherapie eine psychotherapeutische Sprechstunde durchgeführt wird. Diese Sprechstunde kann bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten oder auch bei privaten Psychotherapeuten abgehalten werden.  Die Therapie kann bei der Abrechnungsstelle Heilfürsorge Bundespolizei in 53754 Sankt Augustin beantragt und abgerechnet werden.

Selbstzahler*innen

Für diejenigen, die ihre Therapie oder Coaching selbst zahlen, bestehen keinerlei Formalitäten oder Anträge, die vor Beginn der Sitzungen berücksichtigt werden müssen.  Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Psychotherapie: 153,00 € pro Sitzung.  Coaching: 180€ pro Sitzung + 19% MwSt. Die Kosten für Psychotherapie sowie Coaching können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden (§ 33 EStG).

Paartherapie

Zunächst beginnen wir mit einem Paargespräch (1 Doppelsitzung = 100 Minuten). Hierbei klären wir den Behandlungsanlass und vereinbaren danach mögliche Therapieziele.  Weitere Sitzungen werden individuell vereinbart. In der Regel umfasst eine Paartherapie 5 – 15 Doppelsitzungen. Eine 50-minütige Sitzung kostet 180€ (umsatzsteuerbefreit).

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